Wer soll das bezahlen ... ?

Erhöhte Zuschüsse zur Erneuerung von Heizungsanlagen beantragen

Klima schützen, Investitionen anreizen und Energie effizienter einsetzen: Neben der Energiewende brauchen wir eine Wärmewende - und diese setzt bei Gebäuden und Heizungen an. Die Bundesregierung hat bereits ein Bündel von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiewende im Gebäudesektor auf den Weg gebracht - im Zuge des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Mit dem neuen "Anreizprogramm Energieeffizienz" setzt das BMWi nun in vier Bereichen weitere wichtige Förderimpulse, um das Heizen in Gebäuden effizienter zu machen.  Die "Richtlinie zur Förderung der beschleunigten Modernisierung von Heizungsanlagen bei Nutzung erneuerbarer Energien" (PDF: 369 KB) bildet die gesetzliche Grundlage für die Neuerungen.

Wer seine veraltete ineffiziente Heizung durch eine Biomasseanlage bzw. Wärmepumpe ersetzt oder durch Einbindung einer heizungsunterstützenden Solarthermieanlage seine Heizung modernisiert und sein gesamtes Heizungssystem durch Verbesserung der Energieeffizienz optimiert, kann einen Zusatzbonus von 20 % der Förderung nach dem Marktanreizprogramm erhalten.

Weiterhin kann ein einmaliger Investitionszuschuss von 600 Euro für die notwendigen Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz gewährt werden.

Die zu ersetzende Heizungsanlage muss nachstehende Kriterien erfüllen:

  • Betrieb auf Basis fossiler Energien (z. B. Gas oder Öl)
  • keine Nutzung der Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie
  • es liegt kein Fall der gesetzl. Austauschpflicht nach § 10 der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor

Bei der Optimierung der gesamten Heizungsanlage müssen folgende Schritte durchgeführt werden:

  • Bestandsaufnahme und Analyse des Ist-Zustandes (z. B. nach DIN EN 15378)
  • Durchführung des hydraulischen Abgleichs
  • Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizungssystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler)

Der Antrag für den Zusatzbonus nach dieser Richtlinie ist im Rahmen des Antragsverfahrens auf Gewährung einer MAP-Förderung zu stellen. Dieser kann nur für Vorhaben gestellt werden, für die eine Förderung nach den MAP-Richtlinien seit dem 1. Januar 2016 beantragt wurde.

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