Sperrmüll auf dem Wertstoffhof

Was geht – was geht nicht – und weshalb ist das so

Viele Firmen bieten ihren Kunden an, sich um die Entsorgung von alten Möbeln, Einbauten wie von Küchen oder Bädern, Bodenbelägen usw. zu kümmern, wenn der Kunde seine Neuware bekommt. Dies ist natürlich ein sehr angenehmer Service, den die Kundschaft gerne annimmt. Allerdings sorgt die Anlieferung besagter Gegenstände auf dem Wertstoffhof hin und wieder für Unmut der Mitarbeiter des Landkreises: denn Wertstoffhöfe sind eigentlich für Privatpersonen gedacht und die Mengen zur Sperrmüllentsorgung sind ebenfalls begrenzt. Also werden die Firmen manchmal abgewiesen – die sich darüber natürlich ärgern.

Zuletzt wurde der HGH von einem Mitglied auf diesen Sachverhalt hingewiesen, verbunden mit der Bitte, sich bei der Stadtverwaltung bzw. beim Landratsamt um eine praktikable Lösung des Problems zu bemühen. Dies wurde getan, Bürgermeister Ioannis Delakos wurde befragt, der sich seinerseits mit dem Landratsamt, Abfallwirtschaftsamt, in Verbindung gesetzt hat.

Hier einige Fragen – und die Antworten dazu:

Dürfen Firmen Sperrmüll auf dem Wertstoffhof entsorgen ?

Ja, auch Gewerbebetriebe dürfen dort Sperrmüll anliefern – die Menge ist allerdings auf 2m³ begrenzt (siehe § 16 Abs. 4 Abfallwirtschaftssatzung). Aus diesem Grund sieht man bei vielen Firmen daher auch Mulden oder Container im Hof stehen, die sie befüllen um den Inhalt dann direkt beim Restmüll-Heizkraftwerk oder anderen Entsorgern abzuliefern.

Privatpersonen dürfen nur bis zu 2m³ Sperrmüll kostenlos auf dem Wertstoffhof entsorgen. Wer mehr entsorgen will, muss direkt zum Restmüll-Heizkraftwerk fahren. Die Kosten werden dort nach Gewicht berechnet.

Was darf nicht auf dem Wertstoffhof entsorgt werden?

Die Abfallwirtschaftssatzung sagt im § 7 Abs. 3, dass „Abfälle aus Gebäuderenovierungen“ wie z.B. Türen, Fenster oder Holzdecken nicht auf den Wertstoffhöfen entsorgt werden dürfen. Hier kommen private Entsorger, wie beispielsweise HGH-Mitglied Horst Hoffmann mit seinem Entsorgungsfachbetrieb, ins Spiel, die wissen, welche Stoffe wo zu entsorgen sind, wie man sie trennen muss, welcher Müll besonders behandelt werden muss … usw. usw.

Warum diese Regelungen?


Auf den Wertstoffhöfen werden diese Maßgaben des Landkreises eingehalten mit dem Augenmerk darauf, Privathaushalten und Gewerbetreibenden gleichermaßen gerecht zu werden. Das heißt, darauf zu achten, dass der Privatmann ausreichend Platz in den Containern vorfindet und andererseits die Firma eine gewisse Menge Sperrmüll entsorgen darf – aber eben nicht mehr als die in der Satzung genannten 2m³.

Die Lösung liegt im „Miteinander“

Hier muss man versuchen, beide Seiten zu verstehen. Die Firma, die ihre Kunden gerne mit guten und umfassenden Serviceleistungen bedienen möchte, hat ein massives Interesse daran, zeitnah und kostengünstig den Sperrmüll zu entsorgen. Andererseits müssen die Mitarbeiter auf den Wertstoffhöfen versuchen, allen, also privaten und gewerblichen Anlieferern, gerecht zu werden.

Bei dieser Arbeit das „Augenmaß“ eher großzügig auslegen, wäre sehr hilfreich und kundenfreundlich. Das jedenfalls wünscht sich der HGH für seine Mitglieder – und es ist sicher auch im Sinne der Stadtverwaltung und des Landratsamtes. Mindestens genau so wichtig ist aber die Einsicht der Wertstoffhof-Kunden: wann ist die Grenze überschritten und die Entsorgung auf dem Wertstoffhof nicht mehr möglich.

Im Rahmen eines vernünftigen Miteinanders kommen dann beide Seiten zu ihrem Recht – und Auseinandersetzungen können vermieden werden.

ast