Die Apotheke informiert

Gesund bleiben im Urlaub

Wie vermeidet man „Montezumas Rache”? Im Auslandsurlaub auf's Essen und Trinken achten!

  • nur gekochtes oder schälbares Essen verzehren
  • gekochte Speisen sollten gut gegart und frisch gekocht, d.h. kochend heiß sein
  • warmgehaltene Speisen meiden – und auf Speiseeis verzichten
  • kalte Getränke nur aus frisch geöffneten Flaschen oder Dosen entnehmen, ggf. nur abgekochtes oder desinfiziertes und gefiltertes Wasser verwenden
  • Vorsicht ist auch bei Eiswürfeln geboten
  • beim Zähneputzen auf die Wasserqualität achten
  • u.U. Desinfektionstabletten für Wasser in der Apotheke besorgen

Ist es dann trotz aller Vorsichtsmaßnahmen passiert, dass sich Durchfall einstellt, empfehlen wir Ihnen die Einnahme von einem sehr bewährten Arzneimittel, das die schlimmsten Beschwerden innerhalb weniger Stunden beseitigt oder zumindest lindert: Loperamid.

Zusätzlich müssen Sie in jedem Fall die dem Körper verlorengegangene Flüssigkeit ersetzen, am besten mit einer Elektrolytlösung. Sie enthält neben Wasser auch die beim Durchfall verlorenen Salze sowie Glukose. Besonders wichtig ist dies bei Kindern und älteren Menschen. Für die ersten Tage nach der Erkrankung ist leichte Kost wie Suppen, zarte Gemüse und Reis angezeigt.

Wichtig: Dauert der Durchfall länger als zwei Tage oder kommt zusätzlich hohes Fieber auf, sollten Sie ärztliche Hilfe suchen. (apothekenumschau)

Wichtige Änderungen bei der Arzneimittelauswahl – Neuer Rahmenvertrag: Diese Regelungen gelten seit 1. Juli

Mit dem 1. Juli 2019 tritt der Rahmenvertrag für Arzneimittellieferungen zulasten der GKV ( Gesetzliche Krankenversicherung ) in Kraft. Insbesondere bei der Arzneimittelauswahl gibt es viele Neuerungen. Die neuen Regeln sind ab sofort anzuwenden. Nur für wenige Fälle wurde ein Retaxverzicht für den Juli als Übergangsregel ausgehandelt. Der Rahmenvertrag für die Arzneimittelversorgung gemäß § 129 Absatz 2 SGB V ist die zentrale Grundlage für die Details bei der Belieferung von GKV-Rezepten. Nach jahrelangen Verhandlungen führt der neue Vertrag zu zahlreichen Änderungen. Viele Details hat DAZ.online bereits vorgestellt. Außerdem bietet der Beitrag „Die Tücke liegt im Detail“ in der DAZ Nr. 26 eine Übersicht. Darum sollen hier nur die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst werden.

Die wohl größte Neuerung betrifft die Arzneimittelauswahl. Es werden jetzt ein „generischer Markt“ und ein „importrelevanter Markt“ unterschieden. In beiden „Märkten“ sind bevorzugt Rabattarzneimittel abzugeben. Doch wenn kein Rabattvertrag besteht oder aus anderen Gründen kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann, gelten in beiden „Märkten“ unterschiedliche Regeln. Anders als bisher konkurrieren diese Regeln nicht mehr miteinander.

Neue Regeln für Importe

Wenn das verordnete Arzneimittel nicht gegen Generika oder andere Originale ausgetauscht werden kann, ist nur zwischen dem Original und den dazugehörigen Importen auszuwählen. Bei Auswahl des Rabattarzneimittels ist das Packungsgrößenkennzeichen maßgeblich. Wenn kein Rabattarzneimittel abgegeben werden kann, darf ein Arzneimittel ausgewählt werden, das nicht teurer als das verordnete Arzneimittel ist. Doch sollte die Apotheke das Einsparziel der neu definierten Importquote beachten und ein preisgünstiges Importarzneimittel abgeben. Was als preisgünstig gilt, wurde ebenfalls neu definiert. Falls preisgünstige Importarzneimittel nicht verfügbar sind, muss dies mit der entsprechenden Sonder-PZN und den Defektbelegen dokumentiert werden, damit dieser Fall nicht auf das Einsparziel angerechnet wird. Diese Möglichkeit ist neu und sie wird künftig wichtig sein, weil das neue Einsparziel sonst kaum zu erfüllen sein dürfte.

Dazu haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an Dr. Björn Schittenhelm in der Alamannen Apotheke in Holzgerlingen.