Vielfältige Förderung - Durchblick im Programm-Dschungel

Bund und Länder unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Energien. Die vielfältigen Zuschussvarianten sind jedoch nicht immer einfach zu durchschauen. Erfahren Sie hier, welche Programme für Sie in Frage kommen.

MAP - Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme (MAP), BAFA-Teil, für Anlagen bis 100 kW

Hauseigentümer, die sich für den Einbau einer Pelletzentralheizung oder eines Pelletkaminofens mit Wassertasche entschieden haben, können auf staatliche Unterstützung bauen: Die Bundesregierung fördert den Einsatz erneuerbarer Wärme im privaten Bereich, und zwar vor allem im Gebäudebestand. Im Rahmen des BAFA-Teils des Marktanreizprogramms (MAP) unterstützt sie den Kauf mit hohen Fördersummen.

Basisförderung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt beim Einbau einer Pelletheizung 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung für automatisch beschickte Pelletkessel, für Pelletöfen mit Wassertasche oder für Kombikessel, die Pellets und Scheitholz einsetzen können (jeweils mit einer Nennwärmeleistung zwischen 5 und 100 Kilowatt).

Innovationsförderung für Holzkessel mit Brennwertnutzung oder Staubfilter: Anstelle der Basisförderung wird beim Einbau einer Pelletheizung mit Brennwerttechnik oder mit einem Staubfilter 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung gezahlt, und zwar nicht nur im Gebäudebestand, sondern auch im Neubau! Bei Kombikesseln wird die Innovationsförderung für eine Anlagenkomponente gezahlt, für die andere Komponente im Gebäudebestand zusätzlich der Betrag der Basisförderung. Bei der Nachrüstung bestehender Anlagen werden für Brennwerttechnik und Staubfilter pauschal je 750 EUR gezahlt. Innovationsförderung für die Bereitstellung von Prozesswärme: Im Leistungsbereich bis 100 kW wird für Prozesswärme eine Innovationsförderung in Höhe von bis zu 30 % der Nettoinvestitionskosten gezahlt. Zusatzförderungen: Beim Einbau der Pelletheizung in ein Bestandsgebäude mit besonders niedrigem Energieverbrauch (KfW-Haus 55 gemäß EnEV 2009) erhöht sich die Basisförderung jeweils um 50 % (sog. Gebäudeeffizienzbonus).

APEE - Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) als Zusatzbonus zum MAP


In den Jahren 2016-2019 kann für viele Holzheizungen, die durch das MAP gefördert werden, ein Zusatzbonus des APEE beantragt werden (sowohl im BAFA- als auch im KfW-Teil). Anders als im MAP muss für den Zusatzbonus zwingend eine bestehende Heizungsanlage auf Basis von z.B. Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicherstrom ersetzt werden, die weder Brennwerttechnik noch Brennstoffzellentechnologie nutzt und nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach EnEV unterliegt. Bei Anlagen bis 100 kW (BAFA-Teil MAP) sind außerdem bestimmte Maßnahmen zur Heizungsoptimierung durchzuführen: Bestandsaufnahme z. B. nach DIN EN 15378, hydraulischer Abgleich und alle erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Heizungssystems. Wer den APEE-Zusatzbonus in Anspruch nimmt, muss auf die 10-prozentige Zusatzförderung zur Heizungsoptimierung im MAP verzichten.

HZO - Förderprogramm zur Heizungsoptimierung


Bis Ende 2020 kann für bestimmte Investitionen in Pelletheizungen das neue Förderprogramm für die Heizungsoptimierung (HZO) mit einer Förderung von 30 % der Investitionskosten genutzt werden, wenn    gleichzeitig ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird und das zu optimierende Heizungssystem seit mind. zwei Jahren in Betrieb ist.

Möglich ist z.B. die Förderung einer nachträglichen Optimierung von Pelletheizungen (z.B. Nachrüstung einer ohne Pufferspeicher installierten Pelletheizung mit einem Pufferspeicher);

  • des Einbaus einer neuen Pelletheizung in ein mind. seit zwei Jahren bestehendes Gebäude – und zwar auch in Verbindung mit einer MAP-Förderung, wenn dabei das Kumulierungsverbot beachtet wird. D.h. HZO-Fördermittel können für Komponenten oder Maßnahmen gezahlt werden, die nicht mit MAP- oder APEE-Mitteln gefördert werden.
  • des hydraulischen Abgleichs bei der Installation einer Pelletheizung in Bestandsgebäuden,
  • die Installation eines Pufferspeichers, wenn er in Verbindung mit einem wasserführenden Pelletkaminofen oder einem Pelletkessel eingebaut wird. Beim Pelletkessel darf im MAP dann nur die Förderung ohne Pufferspeicher beantragt werden.

Bei förderfähigen HZO-Maßnahmen ist demnach zu entscheiden, ob man für sie die HZO-Förderung (30 % der Investitionen), die MAP-Förderung für HZO-Maßnahmen (10 % der Investitionen) oder den APEE-Zusatzbonus (600 € + 20 % der MAP-Förderung) beantragt. Meist ist der APEE-Zusatzbonus attraktiver als das HZO-Förderprogramm, und das HZO-Förderprogramm attraktiver als die HZO-Zusatzförderung im MAP.

Detaillierte Informationen zu den vielfältigen Förderprogrammen finden Sie hier:https://depi.de/de/foerderprogramme

Quelle Text/Bild: Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V.

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