Firma Stribick informiert über Förderprogramme

Förderprogramme in der Übersicht

Bund und Länder unterstützen den Ausbau Erneuerbarer Energien auch bei der Wärmeversorgung. Die vielfältigen Zuschussvarianten sind jedoch nicht immer einfach zu durchschauen. Erfahren Sie beim depi, welche Programme für Sie in Frage kommen.

Förderfibel

Mit der Förderfibel bietet das Deutsche Pelletinstitut (DEPI) Verbrauchern einen übersichtlichen Leitfaden durch den Förderdschungel der Erneuerbaren Wärme. Die Informationsbroschüre gibt kompetente und leicht verständliche Antworten auf alle Fragen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten für Pellet- und Holzheizungen durch Bund, Länder und Kommunen sowie zu relevanten KfW-Programmen.

BAFA-Teil des MAP

Seit 1. Januar 2020 gelten neue, deutlich attraktivere Förderkonditionen von bis zu 45 Prozent im BAFA-Teil des MAP (Marktanreizprogramm für Erneuerbare Wärme). Gebäudeeigentümer, die sich für den Einbau einer Holzzentralheizung oder eines Pelletkaminofens mit Wassertasche entscheiden, können auf eine attraktive staatliche Unterstützung bauen: Die Bundesregierung fördert den Einsatz Erneuerbarer Wärme sowohl in Wohngebäuden als auch Nichtwohngebäuden, im Gebäudebestand und auch im Neubau. Im Rahmen des BAFA-Teils des Marktanreizprogramms (MAP) unterstützt sie diese Investitionen seit dem 1. Januar 2020 mit deutlich erhöhten Fördersätzen.

KfW-Teil des MAP

Die Kreditförderung des KfW-Teils des MAP verliert 2020 durch die Ausweitung der Förderung des BAFA-Teils des MAP auf Anlagen größer 100 kW in den meisten Fällen ihre Attraktivität: Im BAFA-Teil erhält man in der Regel eine erheblich höhere Förderung. Davon ausgenommen sind diejenigen Arten von Holzkesseln, die nur im KfW-Teil des MAP, nicht aber im BAFA-Teil förderfähig sind: Streng wärmegeführte Holz-KWK-Anlagen bis 2 MW und Holzfeuerungen ab 100 kW im Neubau, die nicht mit Partikelabscheider oder Brennwerttechnik ausgerüstet werden.

Steuerförderung

Ab 2021 werden selbstnutzende Gebäudeeigentümer für alle seit 2020 installierten und im MAP förderfähigen Holzfeuerungen alternativ zur MAP-Förderung auch die Steuerförderung für Maßnahmen der energetischen Gebäudemodernisierung in Anspruch nehmen können. Diese Steuerförderung in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten fällt für Holzfeuerungen jedoch deutlich niedriger aus als die Förderung des MAP durch das BAFA (35 Prozent bzw. 45 Prozent). Wer durch seinen Steuerberater auf die Möglichkeit des Heizungstauschs mit Steuerförderung aufmerksam gemacht worden ist, sollte also besser einen Förderantrag beim BAFA stellen!

HZO (Förderprogramm zur Heizungsoptimierung)

Bis Ende 2020 kann für bestimmte Investitionen in Pelletfeuerungen das Förderprogramm für die Heizungsoptimierung (HZO) mit einer Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten genutzt werden, wenn gleichzeitig ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird und das zu optimierende Heizungssystem seit mind. zwei Jahren in Betrieb ist.

KfW-Ergänzungskredit

Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ der KfW-Bank (Programm-Nr. 167) bietet ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohnung   für den Einbau einer förderfähigen Holzfeuerung mit Erneuerbarer Energie in ein bestehendes Wohngebäude. Dieser KfW-Kredit kann mit den Zuschüssen des Marktanreizprogramms (MAP) kumuliert werden, so dass der Restbetrag der Investition mit dem Ergänzungskredit finanziert werden kann. Mehr direkt bei der KfW.

KfW-Förderung für Effizienzhäuser

Holzzentralheizungen und wasserführende Pelletkaminöfen, können auch von der KfW gefördert werden, wenn sie beim Neubau oder der Gebäudemodernisierung in ein sog. Effizienzhaus eingebaut werden (Wohn- und Nichtwohngebäude). Dabei darf das Gebäude bestimmte Anforderungen an den Primärenergiebedarf pro Quadratmeter und die Wärmedurchlässigkeit der Gebäudehülle nicht überschreiten. Die Förderung beruht im Neubau immer auf einem zinsgünstigen Kredit mit attraktiven Tilgungszuschüssen. Im Gebäudebestand ist bei Wohngebäuden auch ein direkter Investitionszuschuss möglich.

Prozesswärme

Über die Bundesförderung „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ werden seit Januar 2019 sämtliche Holzkessel gefördert, die mehr als 50 Prozent Prozesswärme erzeugen: Entweder mit einem zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen über das KfW-Programm 295 oder mit Zuschüssen in gleicher Höhe über das BAFA. Förderfähig sind alle Arten von Holzkesseln, die auch im MAP förderfähig sind. Die Investitions- oder Tilgungszuschüsse betragen regulär 45 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Bei KMU sind es 55 Prozent. Die Maximalförderung beträgt 10 Mio. Euro. Beim Ersatz eines konventionellen Wärmeerzeugers, bei Solaranlagen und auch bei De-minimis-Beihilfen (bis zu 200.000 Euro Förderung innerhalb von drei Jahren) sind die gesamten Investitionskosten förderfähig, ansonsten nur die Investitionsmehrkosten.

Weiterführende Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier: https://depi.de/foerderprogramme

Gerne beraten wir Sie auch zu Ihren individuellen Möglichkeiten – rufen Sie an: +49 (0) 7031 73 33 666