Seit dem Jahr 1988 wird für die Unternehmer im HGH eine Zeitung hergestellt: Das MARKTBLATT. Seit dem Jahr 2022 wird es bei der Röhm Verlag & Medien GmbH produziert. Der Seitenumfang beträgt 24 – bei großen HGH-Veranstaltungen auch mehr – Seiten, die Auflage liegt normalerweise bei 10 500 Exemplaren.
Hier sollen die Unternehmer im HGH zu Wort kommen, ihre Produkte darstellen, ihre Firmen präsentieren, usw. Die Redakteurin Annette Nüßle steht den Mitgliedern jederzeit per Telefon oder Mail zur Verfügung. Also: Termin vereinbaren – Foto und Text machen lassen – ab ins Blatt damit. Oder selbst den Text verfassen und zuschicken – alles ist möglich. Annette Nüßle ist auf die Zuarbeit der Unternehmen angewiesen. Also: aktiv werden und sich melden.
Das Blatt finanziert sich durch die Anzeigen der Firmen im HGH oder anderer interessierter Firmen. Es werden davon Herstellung, Druck, Papier und Verteilung bezahlt. Es ist sehr wichtig, dass möglichst viel Anzeigen geschaltet werden, um den Fortbestand des Blattes zu garantieren.
Die Auflage von 10.500 Stück wird in Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen, Breitenstein und Neuweiler verteilt. Die Rückmeldungen zeigen – das Blatt wird gelesen. Insbesondere wird die Kundschaft angesprochen, die nicht das Internet als erste Wahl in Sachen Information betrachtet. Menschen, die noch Tageszeitungen, das Nachrichtenblatt und z.B. das MAKTBLATT lesen.
Die Redaktion des MARKTBLATTES erreichen Sie per Mail (annette.nuessle@szbz.de) oder telefonisch unter 07031 862281. Annette Nüßle freut sich über Ihr Interesse und nimmt Ihre Anregungen, Produktdarstellungen, Dienstleistungen usw. gerne ins Blatt!
Für die Anzeigenschaltung steht Ihnen Thomas Vogel (Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung) gerne unter thomas.vogel@szbz.de oder telefonisch unter 0177 7 61 77 99 zur Verfügung.
Sie können das Marktblatt übrigens auch Online lesen - im E-Paper der SZ/BZ unter "Magazine"!
Wir hören immer wieder, dass das Marktblatt nicht zugestellt wurde. Bedenken Sie, dass die Zusteller das Marktblatt nicht zustellen dürfen, wenn Sie einen Aufkleber auf dem Briefkasten haben, der die Zustellung von Werbepost verbietet!